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Nirus2000 authored Nov 24, 2024
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-----------------------------------------









Es betreut Sie:
Oldenburgische Landesbank AG
Postfach 26 07
26016 Oldenburg
1735/1735/00000/07


Frau
name name BIC: OLBODEH2XXX
Musterstraße 01 IBAN: DE12 1234 1234 1234 1234 00
01234 Musterstadt




Auszug Euro-Konto 123 41234 00 30.09.24 NR. 9/1
----------------------------------------------------------------------------
Alter Saldo EUR 100,00-
----------------------------------------------------------------------------
Buchung Wert
Saldo per 31.08.2024 EUR 100,00-

02.09.24 02.09. DA-GUTSCHR 100,00+
name name
BIC-Ext IBAN-ext
OLB ETF MSCI World 1.Monat

04.09.24 05.09. WERTPAPIERE 25,00-
Oldenburgische Landesbank AG
OLBODEH2XXX DE14280200500514148387
WP-Abrechnung 3627899, Kauf, 02.09.
2024, 109,320000, EUR, 0,228229, A0
H078, DE000A0H0785, 123412340, iS.
EO G.B.C.1.5-10.5y.U.ETF DE Inhaber
TRA12345678

04.09.24 04.09. CORE-LA-EV EINGANG VORBEHALTEN 25,00+
name, name
BIC-Ext IBAN-ext
Sparplan DE000A0H0785, DE1212341234
1234123400
O3737265

05.09.24 05.09. WERTPAPIERE 100,00-
Oldenburgische Landesbank AG
OLBODEH2XXX DE14280200500514148387
WP-Abrechnung 3669549, Kauf, 02.09.


---------------------
Fortsetzung Seite 2 Übertrag EUR 100,00-



06-735
Bitte beachten Sie unsere ergänzenden Hinweise zum Kontoauszug. VA 7









Auszug Euro-Konto 123 41234 00 30.09.24 NR. 9/2

Übertrag EUR 100,00-
Buchung Wert ---------------------
2024, 105,800000, USD, 1,040920, A0
RPWH, IE00B4L5Y983, 123412340, iSh
sIII-Core MSCI World U.ETF Register
TRA12345678

18.09.24 19.09. WERTPAPIERE 25,00-
Oldenburgische Landesbank AG
OLBODEH2XXX DE14280200500514148387
WP-Abrechnung 3745006, Kauf, 16.09.
2024, 110,960000, EUR, 0,224856, A0
H078, DE000A0H0785, 123412340, iS.
EO G.B.C.1.5-10.5y.U.ETF DE Inhaber
TRA12345678

18.09.24 19.09. WERTPAPIERE 100,00-
Oldenburgische Landesbank AG
OLBODEH2XXX DE14280200500514148387
WP-Abrechnung 3752501, Kauf, 16.09.
2024, 105,440000, USD, 1,053844, A0
RPWH, IE00B4L5Y983, 123412340, iSh
sIII-Core MSCI World U.ETF Register
TRA3752501

18.09.24 18.09. CORE-LA-EV EINGANG VORBEHALTEN 25,00+
name, name
BIC-ext IBAN-ext
Sparplan DE000A0H0785, DE12123412341234
1234123400
O3855204

30.09.24 30.09. GUTSCHRIFT 200,00+
name name
BIC-ext IBAN-ext
Konto ausgleichen
----------------------------------------------------------------------------
Neuer Saldo EUR 0,00+
----------------------------------------------------------------------------











name name

06-735
Bitte beachten Sie unsere ergänzenden Hinweise zum Kontoauszug. VA 7
Genehmigung des Rechnungsabschlusses: Einwendungen wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Rechnungsab-
schlusses müssen Sie spätestens vor Ablauf von sechs Wochen nach dessen Zugang erheben. Sofern Sie Ihre Einwendungen in
Textform geltend machen, genügt die Absendung innerhalb der Sechs-Wochen-Frist. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen
gilt als Genehmigung des Rechnungsabschlusses.

Wir bitten Sie, etwaige Einwendungen an

Oldenburgische Landesbank AG
Compliance
Postfach 26 05
26016 Oldenburg

zu senden.

Schecks, Wechsel und sonstige Einzugspapiere werden unter dem Vorbehalt des Eingangs gutgeschrieben. Lastschriften und
Schecks sind eingelöst, wenn die Belastungsbuchung nicht spätestens am zweiten Bankarbeitstag nach Ihrer Vornahme rückgän-
gig gemacht wird.

Der angegebene Kontostand berücksichtigt nicht die Wertstellung der Buchungen. Dies bedeutet, dass der genannte Betrag nicht
dem tatsächlich zur Verfügung stehenden Guthaben entsprechen muss. Somit können bei Verfügungen möglicherweise Zinsen für
die Inanspruchnahme einer eingeräumten oder geduldeten Kontoüberziehung anfallen.

Bei Ausweis von Entgelten/Gebühren/Zinsen gilt dieser Auszug in Verbindung mit den Auszugsbeilagen, dem Kontoeröffnungsan-
trag und den vertraglichen Grundlagen als Rechnung im Sinne des § 14 UStG. Soweit nichts anderes bestimmt ist, stimmt der
Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung mit dem Buchungsdatum überein. Unsere USt-ld Nr.: DE117471233; vorbehaltlich § 9 UStG
handelt es sich um eine umsatzsteuerbefreite Finanzdienstleistung.

Sparkonten: Der letzte Sparkontoauszug gilt als Sparurkunde im Sinne unserer Bedingungen für Sparkonten mit SparCard und
der Bedingungen für den Sparverkehr - Bedingungen für Sparkonten (Loseblatt-System). Bei Sparkonten mit SparCard können
Kontoauszüge jederzeit an den Kontoauszugsdruckern der Bank abgerufen werden. Werden Sparkontoauszüge länger als 12 Mo-
nate nicht am Kontoauszugsdrucker abgerufen, erstellt die Bank automatisch einen Auszug, der dem Kontoinhaber zugesandt wird.
Bei allen anderen Sparkonten werden die Kontoauszüge gemäß Vereinbarung zugesandt. Im Sparkontoauszug sind die Ein- und
Auszahlungen, sonstige Gutschriften und Belastungen sowie der jeweilige Kontostand vermerkt. Eine Kontoauflösung ist nur gegen
Vorlage des letzten Sparkontoauszuges möglich.
Bitte bewahren Sie diese Sparurkunde sorgfältig auf!

Guthaben sind als Einlagen nach Maßgabe des Einlagensicherungsgesetzes entschädigungsfähig. Nähere Informationen können
dem „Informationsbogen für den Einleger“ entnommen werden.

Zinsanpassungen bei „geduldeten Überziehungen“ gemäß § 505 Absatz 1 BGB: Erhöht sich der letzte veröffentlichte Monats-
durchschnittssatz für EURIBOR-Dreimonatsgeld* gegenüber dem im Vormonat der letzten Zinsanpassung bzw. Zinsvereinbarung
ermittelten Monatsdurchschnittssatz um mehr als 0,25 Prozentpunkte, so sind wir berechtigt, den Vertragszinssatz nach billigem
Ermessen (§ 315 BGB) maximal um die Veränderung des Monatsdurchschnittssatzes anzuheben. Wir werden den Vertragszins
nach billigem Ermessen mindestens um die Veränderung des Monatsdurchschnittssatzes senken, wenn sich der Monatsdurch-
schnittssatz für EURIBOR-Dreimonatsgeld um mehr als 0,25 Prozentpunkte ermäßigt hat; bei Zinserhöhungen und Zinssenkungen
werden wir unser Ermessen in gleicher Weise ausüben. Faktoren, wie Veränderungen des Kreditausfallrisikos des Kreditnehmers,
des Ratings der Bank sowie der innerbetrieblichen Kostenkalkulation bleiben bei der Ausübung des Ermessens außer Betracht.

Falls der Refinanzierungszinssatz EURIBOR in der Zukunft aufgehoben wird, tritt für die Zwecke dieser Definition an dessen Stelle
der Refinanzierungszinssatz, der den EURIBOR funktional ersetzt (der „Nachfolgerefinanzierungszinssatz“). Sofern durch eine
Aufsichtsbehörde, eine Zentralbank oder eine andere vergleichbare öffentliche Stelle offiziell ein Nachfolger für den EURIBOR
bestimmt wird gilt der so bestimmte Nachfolgerefinanzierungszinssatz. Gibt es keinen so bestimmten Nachfolger für den EURIBOR,
so ist derjenige Referenzzinssatz der Nachfolgerefinanzierungszinssatz, der im Markt als Nachfolger EURIBOR allgemein aner-
kannt wird. Unter mehreren Nachfolgereferenzzinssätzen ist derjenige maßgebend, der dem EURIBOR wirtschaftlich am nächsten
kommt.

Gem. Art. 28 Abs. 2 der Benchmark-Verordnung (EU) 2016/1011 hat die Bank als Verwender von Referenzwerten in der Vertrags-
beziehung mit Kreditnehmern einen Notfallplan aufgestellt und pflegt diesen kontinuierlich. Die Bank orientiert sich in Notfällen auch
in der Vertragsbeziehung mit den Kreditnehmern an dem Notfallplan. In dem Notfallplan sind Maßnahmen dargelegt, welche die
Bank ergreift, wenn ein Referenzwert sich wesentlich ändert oder nicht mehr bereitgestellt wird. In diesen Fällen wird vom Bank-
steuerungskomitee über die Verwendung alternativer Referenzwerte entschieden.

* Bei der Dreimonats-European-lnter-Bank-Offered-Rate (EURIBOR) handelt es sich um einen Satz, zu dem sich Banken, die im Gebiet der europäischen Wirt-
schafts- und Währungsunion ansässig sind, untereinander Dreimonatsgelder leihen. Die Durchschnittssätze für EURIBOR-Dreimonatsgeld werden monatlich in
der amtlichen Zinsstatistik der Deutschen Bundesbank veröffentlicht. Diese spiegeln jedoch wegen der vielschichtigen Refinanzierungsmethodik der Bank die
Änderungen der Refinanzierungsbedingungen nicht exakt wider.
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