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Beschlossen auf der FSV-Sitzung am 2017-07-26
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Socob authored Jul 26, 2017
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\title{Fachschaftsordnung}
\subtitle{der Fachschaft Physik\\
der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster}
\date{in der Fassung vom \DTMdate{2017-07-12}}
\date{in der Fassung vom \DTMdate{2017-07-26}}
\author{}

\begin{document}
Expand All @@ -24,61 +24,44 @@
\maketitle

\section{Präambel}
Hiermit gibt sich die Fachschaftsvertretung Physik (FSV) der Westfälischen Wilhelms-Universi\-tät Münster (WWU) auf Grundlage von §~41 Abs.~1 der Satzung der Studierendenschaft der WWU eine Fachschaftsordnung (FO) im Rahmen der geltenden Gesetze und der Satzung der Studierendenschaft.
Hiermit gibt sich die Fachschaft Physik der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster (WWU), vertreten durch Fachschaftsvertretung Physik (FSV), auf Grundlage von §~38 Abs.~1 und §~42 Abs.~1 der Satzung der Studierendenschaft der WWU eine Fachschaftsordnung (FO) im Rahmen der geltenden Gesetze und der Satzung der Studierendenschaft.
Sie regelt ergänzend die Angelegenheiten der Fachschaft.

\section{Gremien der Fachschaft}
Die Gremien der Fachschaft sind gemäß der Satzung der Studierendenschaft:
\begin{enumerate}
\item die Fachschaftsvertretung (FSV) (§~37 Satzung der Studierendenschaft),
\item der Fachschaftsrat (FSR) (§~38 Satzung der Studierendenschaft) und
\item die Fachschaftsvollversammlung (FVV) (§~39 Satzung der Studierendenschaft).
\end{enumerate}
\section{Aufgaben der Fachschaft}
Die Aufgaben der Fachschaft sind in §~37 der Satzung der Studierendenschaft aufgeführt.
Zusätzlich wird eine enge Kooperation mit der Fachschaft Geophysik angestrebt.

\section{Fachschaftsvertretung}
Die Amtszeit, Zusammensetzung, Einberufung, Aufgaben und Beschlussfassung der FSV sind in §~37 der Satzung der Studierendenschaft geregelt.
Die Aufgaben und Zusammensetzung der FSV sind in §~38 der Satzung der Studierendenschaft geregelt.
Näheres zur Wahl der Fachschaftsvertretungen regelt die Wahlordnung.

Ergänzend gibt sich die FSV Physik die zusätzlichen Regelungen:
\begin{enumerate}
\item Die FSV wählt auf ihrer konstituierenden Sitzung den Fachschaftsrat.
Die Sitzung ist öffentlich.
Der FSV wird empfohlen, nur Personen in den FSR zu wählen, die mindestens im jeweilig laufenden Semester aktiv in der Fachschaft mitgearbeitet haben.
\item Der FSV wird empfohlen, nur Personen in den FSR zu wählen, die mindestens im jeweilig laufenden Semester aktiv in der Fachschaft mitgearbeitet haben.
\item Die Wahl des FSR erfolgt durch Handzeichen.
Auf Antrag einer anwesenden wahlberechtigten Person muss eine geheime Wahl stattfinden.
Es kann auch über die Liste als Ganzes abgestimmt werden.
\item Die FSV gibt sich eine Geschäftsordnung.
\end{enumerate}

\section{Aufgaben der Fachschaft}
\begin{enumerate}
\item Die Aufgaben der Fachschaft sind in §~36 der Satzung der Studierendenschaft aufgeführt.
\item Zusätzlich wird eine enge Kooperation mit der Fachschaft Geophysik angestrebt.
Es kann auch über eine Liste als Ganzes abgestimmt werden.
\item Ist bei Personenwahlen nur eine Person oder bei Listenwahlen nur eine Liste aufgestellt, erfolgt die Wahl nach den Regeln für Abstimmungen.
Fällt die Abstimmung positiv aus, ist die Person oder Liste gewählt; andernfalls ist sie nicht gewählt.
\end{enumerate}

\section{Zusammensetzung des Fachschaftsrats}
Der FSR ist nach §~39 der Satzung der Studierendenschaft das Exekutivgremium der Fachschaft.
\begin{enumerate}
\item Der FSR ist nach §~38 der Satzung der Studierendenschaft das Exekutivgremium der Fachschaft.
\item Der FSR gliedert sich in verschiedene Geschäftschäftsbereiche.
Jeder Geschäftsbereich ist mit mindestens zwei Personen zu besetzen.
Der FSR muss mindestens folgende Geschäftsbereiche aufweisen:
\item Der FSR muss mindestens folgende Geschäftsbereiche aufweisen:
\begin{enumerate}
\item Vorsitz
\item Finanzen
\item Finanzen (gemäß §~39 Abs.~2 der Satzung der Studierendenschaft)
\item Vorlesungsevaluation
\item Erstsemesterarbeit
\end{enumerate}
\item Die FSV kann bei der Wahl des FSR weitere Geschäftsbereiche einrichten.
\item Entsprechend §~38 der Satzung der Studierendenschaft dürfen die Geschäftsbereiche "Vorsitz" und "Finanzen" nicht mit der gleichen Person besetzt werden.
Jeder Geschäftsbereich sollte mit mindestens zwei Personen besetzt werden.
\item Der Geschäftsbereich "Vorsitz" besteht aus genau zwei Personen, der/dem Vorsitzenden des FSR und seinem/ihrem Stellvertretenden.
\item Ein FSR-Mitglied ist für die Verwaltung der Schlüssel zum Fachschaftsraum zuständig (Schlüsselwart).
\end{enumerate}

\section{Arbeit des Fachschaftsrats}
Der FSR nimmt die Aufgaben der Fachschaft entsprechend der Satzung der Studierendenschaft wahr.
Ergänzend:
\begin{enumerate}
\item Dem FSR aufgetragen, der FSV zu ihrer konstituierenden Sitzung einen Finanzbericht vorzulegen.
\item Dem FSR wird aufgetragen, der FSV zu ihrer konstituierenden Sitzung einen Finanzbericht vorzulegen.
Dieser Finanzbericht soll Auskunft über alle Einnahmen und Ausgaben des FSR während seiner Amtszeit geben.
\item Der FSR gewährleistet eine angemessene Beratung der Studierenden und sorgt für Präsenzzeiten.
Die Präsenzzeiten werden in einem Plan festgehalten, der am Anfang eines jeden Semesters aufzustellen ist.
Expand All @@ -89,16 +72,17 @@ \section{Arbeit des Fachschaftsrats}
Dies wird unter anderem durch regelmäßige Information auf der Internetseite sowie durch Aushänge und Informationsveranstaltungen gewährleistet.
\item Der FSR sorgt für eine umfassende Bereitstellung von studien- und prüfungsrelevantem Informationsmaterial, darunter die Ausleihe von Altklausuren und Prüfungsprotokollen.
Die Ausleihe ist in einer separaten Anleitung geregelt; sie bildet keinen Teil der Fachschaftsordnung.
\item Liegt kein anderslautender Beschluss des FSR vor, so finden Sitzungen des FSR während der Vorlesungszeit jeden Mittwoch um 18:00~Uhr im Fachschaftsraum statt.
Eine Einladung zu diesen Sitzungen ist nicht erforderlich.
\end{enumerate}

\section{Fachschaftsfinanzen}
\label{sec:finanzen}
\begin{enumerate}
\item Die Finanzmittel der Fachschaft Physik werden durch den Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) bewirtschaftet.
Ausgaben werden durch die Finanzräte (Mitglieder des Geschäftsbereich "Finanzen") beantragt.
(§~40 Abs.~2 Satzung der Studierendenschaft)
\item Die Finanzräte dürfen nur nach vorherigem Beschluss eines Gremiums der Fachschaft Physik die Auszahlung der Finanzmittel beim AStA beantragen.
\item \label{item:finanzen_beschluss}
Die Finanzräte dürfen nur nach vorherigem Beschluss eines Gremiums der Fachschaft Physik die Auszahlung der Finanzmittel beim AStA beantragen.
Von dieser Regel ausgenommen sind Ausgaben für die Organisation und Durchführung des Sommerfests, der Orientierungswoche und der Erstsemester-Fahrt.
\item Bei Anträgen auf Auszahlung von Beträgen unter 20\,€ kann abweichend von §~6 Abs.~2 auf einen Beschluss eines Gremiums der Fachschaft Physik verzichtet werden.
\item Bei Anträgen auf Auszahlung von Beträgen unter 20\,€ kann abweichend von \ref{sec:finanzen} Abs.~\ref{item:finanzen_beschluss} auf einen Beschluss eines Gremiums der Fachschaft Physik verzichtet werden.
\end{enumerate}

\section{Fachschaftsraum}
Expand All @@ -110,45 +94,38 @@ \section{Fachschaftsraum}
\item Ein Schlüssel wird nur an diejenigen Personen ausgegeben, die diesen nachvollziehbar benötigen.
Gleichzeitig wird erwartet, dass alle Mitglieder einen Präsenzdienst übernehmen, wenn ein Schlüssel ausgegeben wurde.
\item Der Schlüssel muss spätestens mit Austritt aus dem FSR zurückgegeben werden.
Auf Antrag kann dieser in Ausnahmefällen auch an ehemalige Mitglieder des FSR ausgegeben werden.
\item Auf Antrag kann der Schlüssel in Ausnahmefällen auch an ehemalige Mitglieder des FSR ausgegeben werden.
Es ist zu begründen, wofür dieser benötigt wird.
Eine Abstimmung auf einer FSR-Sitzung ist dazu erforderlich.
\end{enumerate}

\section{E-Mail-Verteiler und Nutzergruppe}
\begin{enumerate}
\item Der FSR unterhält einen E-Mail-Verteiler: \strong{\email{[email protected]}}.
\item Der FSR unterhält einen E-Mail-Verteiler: \email{[email protected]}.
Die interne Kommunikation des FSR erfolgt über den Verteiler.
\item Mitglied in dem E-Mail-Verteiler wird jedes Mitglied des FSR.
Die Aufnahme weiterer Personen ist möglich.
\item Mit Austritt aus dem FSR endet die Mitgliedschaft im E-Mail-Verteiler.
Ehemalige Mitglieder des E-Mail-Verteilers können (auch mündlich) beantragen, für ein weiteres Jahr Mitglied im E-Mail-Verteiler zu sein.
Mehrfachantrag ist möglich.
Der FSR entscheidet über den Antrag.
\item Der FSR unterhält eine Nutzergruppe: \strong{\texttt{p0fsphys}}.
Diese wird von Herrn Dr.\ Berkemeier (\email{[email protected]}) verwaltet.
Die Mitgliedschaft ermöglicht den Zugang zum Gruppenlaufwerk und das Drucken auf dem Drucker im Fachschaftsraum.
\item Der FSR unterhält eine Nutzergruppe: \texttt{p0fsphys}.
Diese wird von Herrn Dr.~Berkemeier (\email{[email protected]}) verwaltet.
Die Mitgliedschaft ermöglicht u.\,a.\ den Zugang zum Gruppenlaufwerk und das Drucken auf dem Drucker im Fachschaftsraum.
\item Mitglied in der Nutzergruppe wird jedes Mitglied des FSR.
Anträge auf Aufnahme und Verlängerung der Mitgliedschaft in der Nutzergruppe erfolgen über das Zentrum für Informationsverarbeitung (ZIV) und werden an den Verwalter der Nutzergruppe weitergeleitet.
\item Mit Austritt aus dem FSR erlischt die Mitgliedschaft in der Nutzergruppe.
Nur aus triftigem Grund ist eine weitere Mitgliedschaft möglich.
Dies muss in jedem Einzelfall vom FSR beschlossen werden.
\item Der FSR beauftragt eine oder mehrere Personen mit der Betreuung und Dokumentation des E-Mail-Verteilers und der Nutzergruppe.
Diese Personen sollen in regelmäßigen Abständen, z.\,B.\ einmal im Jahr, die aktuellen Mitglieder ermitteln und sind Ansprechpartner für die Verwalter.
Diese Personen sollen in regelmäßigen Abständen, z.\,B.\ einmal im Jahr, die aktuellen Mitglieder ermitteln.
Die Beauftragten für die Nutzergruppe sind Ansprechpartner für deren Verwalter.
\end{enumerate}

\section{Fachschaftsvollversammlung}
§~39 der Satzung der Studierendenschaft regelt die Einberufung und Beschlussfähigkeit der FVV.

Für die FVV ist die Geschäftsordnung des Fachschaftrats Physik anzuwenden, insbesondere in Hinblick auf Redeleitung und Protokollführung.
Für die Fachschaftsvollversammlung~(FVV) ist die Geschäftsordnung des Fachschaftsrats Physik anzuwenden, insbesondere im Hinblick auf Redeleitung und Protokollführung.

\section{Inkrafttreten}
Die Fachschaftsordnung der Fachschaft Physik der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster tritt durch Votum mit Zweidrittelmehrheit der Mitglieder der Fachschaftsvertretung und durch öffentlichen Aushang am \DTMdate{2016-01-07} in Kraft.

Die erste Änderung der Fachschaftsordnung der Fachschaft Physik der WWU tritt durch Votum mit Zweidrittelmehrheit der Mitglieder der Fachschaftsvertretung am \DTMdate{2017-01-11} und öffentlichen Aushang am \DTMdate{2017-01-12} in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Fachschaftsordnung vom \DTMdate{2016-01-06} außer Kraft.

Die zweite Änderung der Fachschaftsordnung der Fachschaft Physik der WWU tritt durch Votum mit Zweidrittelmehrheit der Mitglieder der Fachschaftsvertretung am \DTMdate{2017-07-12} und öffentlichen Aushang am \DTMdate{2017-07-12} in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Fachschaftsordnung vom \DTMdate{2017-01-11} außer Kraft.
Die Fachschaftsordnung der Fachschaft Physik der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster wird durch Votum mit Zweidrittelmehrheit der Mitglieder der Fachschaftsvertretung beschlossen und tritt durch öffentlichen Aushang am \DTMdate{2016-07-26} am Folgetag in Kraft.

\end{document}
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\hypersetup{
pdfauthor={Fachschaftsvertretung Physik der WWU Münster},
pdftitle={Geschäftsordnung der Fachschaftsvertretung Physik der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster},
pdfkeywords={Fachschaftsvertretung, FSV, WWU, Münster, Geschäftsordnung}
pdfkeywords={Fachschaftsvertretung, FSV, WWU, Westfälische Wilhelms-Universität, Münster, Geschäftsordnung}
}

% Kopfzeile
\ihead{Geschäftsordnung der FSV Physik der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster}
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%%% Bestandteile des Titels
% Bestandteile des Titels
\title{Geschäftsordnung}
\subtitle{der Fachschaftsvertretung Physik\\
der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster}
\date{in der Fassung vom \DTMdate{2017-07-12}}
\date{in der Fassung vom \DTMdate{2017-07-26}}
\author{}

\begin{document}

% Titel mit Logo
\maketitle

\section{Einberufung der FSV-Sitzungen}
\section{Einberufung der Sitzungen der Fachschaftsvertretung}
\begin{enumerate}
\item Jedes Mitglied der Fachschaftsvetrertung (FSV) kann eine FSV-Sitzung einberufen.
\item Eine Sitzung der FSV muss mindestens eine Woche zuvor durch Benachrichtigung aller Mitglieder der FSV einberufen werden.
\end{enumerate}

\section{Durchführung der FSV-Sitzungen}
\section{Durchführung der Sitzungen der Fachschaftsvertretung}
\label{sec:sitzung_durchfuehrung}
\begin{enumerate}
\item Die Eröffnung der Sitzung obliegt dem Mitglied der FSV, das die Sitzung einberufen hat.
\item Zu Beginn der Sitzung werden folgende Dinge in folgender Reihenfolge festgestellt bzw.\ (durch Wahl) zugewiesen:
Expand All @@ -43,39 +44,40 @@ \section{Durchführung der FSV-Sitzungen}
Diese können von einer Verwarnung über ein Redeverbot bis zum Verweis aus dem Sitzungsraum gehen.
\item Wortmeldungen zur Geschäftsordnung (GO) gehen allen anderen Wortmeldungen vor.
Auch auf einen solchen Antrag darf das Wort jedoch nicht erteilt werden, solange eine Person redet, der die Redeleitung zur Zeit der Antragsstellung das Wort bereits erteilt hatte, oder solange eine Wahl oder Abstimmung läuft, deren Beginn die Redeleitung vor der Wortmeldung festgestellt hatte.
\item Als Anträge zur GO sind insbesondere anzusehen Anträge auf:
\item \label{item:go_antraege}
Anträge zur GO sind Anträge auf:
\begin{enumerate}
\item Schluss der Redeliste.
Jedoch nur von Personen, die selbst nicht zur Sache gesprochen haben.
\item Schluss der Aussprache, ggf.\ sofortige Abstimmung.
Jedoch nur von Personen, die selbst nicht zur Sache gesprochen haben.
\item Vertagung der Beschlussfassung über einen Antrag.
\item Vertagung eines Punktes der Tagesordnung.
\item Vertagung eines Punkts der Tagesordnung.
\item Nichtbefassung mit einem Tagesordnungspunkt (TOP) oder Antrag.
\item Unterbrechung der Sitzung.
\item Feststellung der Beschlussfähigkeit.
\item Sofortige Wiederholung einer Abstimmung oder eines Wahlganges wegen offensichtlicher Formfehler oder wegen objektiver Unklarheit über den Inhalt oder die Abstimmung.
\item Sofortige Wiederholung einer Abstimmung oder eines Wahlgangs wegen offensichtlicher Formfehler oder wegen objektiver Unklarheit über den Inhalt oder die Abstimmung.
\item Änderung der Tagesordnung.
\item Verfahrensvorschlag.
\item Feststellung der Beschlussfähigkeit (Widerspruch nicht möglich).
\item Geheime Wahl oder Abstimmung (Widerspruch nicht möglich).
\item Schluss der Sitzung (Zweidrittelmehrheit notwendig).
\item Zurückkommen auf einen bereits abgeschlossenen TOP (Zweidrittelmehrheit notwendig).
\item Änderung der Tagesordnung.
\item Abweichung von den Bestimmungen dieser Geschäftsordnung (Zweidrittelmehrheit notwendig).
\end{enumerate}
\item Ein Antrag zur Geschäftsordnung gilt als angenommen, wenn ihm nicht widersprochen wird.
\item Ein Antrag zur GO gilt als angenommen, wenn ihm nicht widersprochen wird.
Bei Widerspruch ist nach der Anhörung von höchstens je einer Rednerin/einem Redner für und gegen den Antrag abzustimmen.
Begründungspflicht besteht bei Widerspruch nicht (formale Ablehnung).
\end{enumerate}

\section{Abstimmungen}
\label{sec:abstimmungen}
\begin{enumerate}
\item Jedes FSV-Mitglied besitzt eine Stimme.
Stimmberechtigt sind alle gewählten Mitglieder der FSV.
\item Gemäß §~10 Abs.~2 der Satzung der Studierendenschaft ist die FSV beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte aller FSV-Mitglieder anwesend ist.
Außerdem gilt demnach die Beschlussfähigkeit so lange als gegeben, bis auf Antrag eines Mitglieds die Beschlussunfähigkeit formell festgestellt wird.
\item Ist ein TOP zur Entscheidung reif, so eröffnet die Redeleitung nach Abfragen der Anträge die Abstimmung.
Anträge zum Abstimmungsgegenstand sind von diesem Zeitpunkt an nicht mehr zulässig.
Das Recht auf anschließende Anträge zur Geschäftsordnung bleibt unberührt.
\item Im Normalfall wird in der FSV-Sitzung durch Handzeichen abgestimmt.
Auf Antrag einer stimmberechtigten Person muss eine geheime Abstimmung durchgeführt werden.
Auf Antrag einer stimmberechtigten Person muss gemäß \ref{sec:sitzung_durchfuehrung} Abs.~\ref{item:go_antraege} eine geheime Abstimmung durchgeführt werden.
\item Ein Antrag wird (falls nicht anders durch die GO geregelt) bei einer einfachen Mehrheit von Ja-Stimmen angenommen.
Bei einer Mehrheit von Nein-Stimmen oder gleich vielen Ja- und Nein-Stimmen gilt ein Antrag als abgelehnt.

Expand All @@ -88,31 +90,12 @@ \section{Wahlen}
\item Jedes Mitglied der FSV kann sich und andere Mitglieder der Fachschaft Physik zur Wahl vorschlagen.
\item Wahlen werden von der Redeleitung durchgeführt.
Sollte die Redeleitung selbst zur Wahl stehen, so wird ein Wahlleiter für diese Wahl gewählt.
\item Gemäß §~3 Abs.~2 der Fachschaftsordnung der Fachschaft Physik erfolgt die Wahl des Fachschaftsrats (FSR) mit Handzeichen unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
Auf Antrag einer anwesenden wahlberechtigten Person muss eine geheime Wahl stattfinden.
Es kann auch über eine Liste als Ganzes abgestimmt werden.
\item Bei Personenwahlen können die Mitglieder der FSV für einen Kandidaten stimmen oder sich der Stimme enthalten.
Bei Listenwahlen können die Mitglieder der FSV für eine Vorschlagsliste stimmen oder sich ihrer Stimme enthalten.
Steht nur eine Liste zur Wahl, so können die Mitglieder der FSV zusätzlich gegen die Vorschlagsliste stimmen.
In diesem Fall gelten die in §~3 Abs.~5 beschrieben Kriterien über die Wahl der Liste.
\item Durch Personenwahl ist gewählt, wer eine absolute Mehrheit erreicht.
Ergibt sich im ersten Wahlgang keine absolute Mehrheit, so folgt ein zweiter Wahlgang.
Ergibt sich auch im zweiten Wahlgang keine absolute Mehrheit, findet ein dritter Wahlgang statt.
Im dritten Wahlgang ist gewählt, wer eine relative Mehrheit erhält.
Vereinigen mehrere Kandidaten im dritten Wahlgang gleich viele und jeweils die meisten Stimmen auf sich, findet eine Stichwahl zwischen diesen statt.
Vereinigen auch in der Stichwahl mehrere Kandidaten gleich viele und jeweils die meisten Stimmen auf sich, entscheidet zwischen ihnen das Los.
\end{enumerate}

\section{Protokolle}
\begin{enumerate}
\item Von jeder Sitzung wird ein Protokoll durch den gewählten Protokollanten erstellt.
\item Das Protokoll wird jedem Mitglied der FSV und dem FSR zur Verfügung gestellt.
\end{enumerate}

\section{Beschluss und Änderung der Geschäftsordnung}
Die Geschäftsordnung und deren Änderungen können nur mit Zweidrittelmehrheit aller FSV-Mitglieder beschlossen werden.
Die Protokolle der FSV-Sitzungen werden jedem Mitglied der FSV und dem FSR zur Verfügung gestellt.

\section{Inkrafttreten}
Die Geschäftsordnung der Fachschaftsvertretung Physik der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster tritt durch Beschluss der Fachschaftsvertretung und durch öffentlichen Aushang am \DTMdate{2017-07-12} in Kraft.
Die Geschäftsordnung der Fachschaftsvertretung Physik der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster tritt durch Beschluss der Fachschaftsvertretung und durch öffentlichen Aushang am \DTMdate{2017-07-26} in Kraft.

\end{document}
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