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Merge pull request #6 from fsphys-muenster/vorschlag_2017-07-26
Beschlossen auf der FSV-Sitzung am 2017-07-26
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Original file line number | Diff line number | Diff line change |
---|---|---|
|
@@ -15,7 +15,7 @@ | |
\title{Fachschaftsordnung} | ||
\subtitle{der Fachschaft Physik\\ | ||
der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster} | ||
\date{in der Fassung vom \DTMdate{2017-07-12}} | ||
\date{in der Fassung vom \DTMdate{2017-07-26}} | ||
\author{} | ||
|
||
\begin{document} | ||
|
@@ -24,61 +24,44 @@ | |
\maketitle | ||
|
||
\section{Präambel} | ||
Hiermit gibt sich die Fachschaftsvertretung Physik (FSV) der Westfälischen Wilhelms-Universi\-tät Münster (WWU) auf Grundlage von §~41 Abs.~1 der Satzung der Studierendenschaft der WWU eine Fachschaftsordnung (FO) im Rahmen der geltenden Gesetze und der Satzung der Studierendenschaft. | ||
Hiermit gibt sich die Fachschaft Physik der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster (WWU), vertreten durch Fachschaftsvertretung Physik (FSV), auf Grundlage von §~38 Abs.~1 und §~42 Abs.~1 der Satzung der Studierendenschaft der WWU eine Fachschaftsordnung (FO) im Rahmen der geltenden Gesetze und der Satzung der Studierendenschaft. | ||
Sie regelt ergänzend die Angelegenheiten der Fachschaft. | ||
|
||
\section{Gremien der Fachschaft} | ||
Die Gremien der Fachschaft sind gemäß der Satzung der Studierendenschaft: | ||
\begin{enumerate} | ||
\item die Fachschaftsvertretung (FSV) (§~37 Satzung der Studierendenschaft), | ||
\item der Fachschaftsrat (FSR) (§~38 Satzung der Studierendenschaft) und | ||
\item die Fachschaftsvollversammlung (FVV) (§~39 Satzung der Studierendenschaft). | ||
\end{enumerate} | ||
\section{Aufgaben der Fachschaft} | ||
Die Aufgaben der Fachschaft sind in §~37 der Satzung der Studierendenschaft aufgeführt. | ||
Zusätzlich wird eine enge Kooperation mit der Fachschaft Geophysik angestrebt. | ||
|
||
\section{Fachschaftsvertretung} | ||
Die Amtszeit, Zusammensetzung, Einberufung, Aufgaben und Beschlussfassung der FSV sind in §~37 der Satzung der Studierendenschaft geregelt. | ||
Die Aufgaben und Zusammensetzung der FSV sind in §~38 der Satzung der Studierendenschaft geregelt. | ||
Näheres zur Wahl der Fachschaftsvertretungen regelt die Wahlordnung. | ||
|
||
Ergänzend gibt sich die FSV Physik die zusätzlichen Regelungen: | ||
\begin{enumerate} | ||
\item Die FSV wählt auf ihrer konstituierenden Sitzung den Fachschaftsrat. | ||
Die Sitzung ist öffentlich. | ||
Der FSV wird empfohlen, nur Personen in den FSR zu wählen, die mindestens im jeweilig laufenden Semester aktiv in der Fachschaft mitgearbeitet haben. | ||
\item Der FSV wird empfohlen, nur Personen in den FSR zu wählen, die mindestens im jeweilig laufenden Semester aktiv in der Fachschaft mitgearbeitet haben. | ||
\item Die Wahl des FSR erfolgt durch Handzeichen. | ||
Auf Antrag einer anwesenden wahlberechtigten Person muss eine geheime Wahl stattfinden. | ||
Es kann auch über die Liste als Ganzes abgestimmt werden. | ||
\item Die FSV gibt sich eine Geschäftsordnung. | ||
\end{enumerate} | ||
|
||
\section{Aufgaben der Fachschaft} | ||
\begin{enumerate} | ||
\item Die Aufgaben der Fachschaft sind in §~36 der Satzung der Studierendenschaft aufgeführt. | ||
\item Zusätzlich wird eine enge Kooperation mit der Fachschaft Geophysik angestrebt. | ||
Es kann auch über eine Liste als Ganzes abgestimmt werden. | ||
\item Ist bei Personenwahlen nur eine Person oder bei Listenwahlen nur eine Liste aufgestellt, erfolgt die Wahl nach den Regeln für Abstimmungen. | ||
Fällt die Abstimmung positiv aus, ist die Person oder Liste gewählt; andernfalls ist sie nicht gewählt. | ||
\end{enumerate} | ||
|
||
\section{Zusammensetzung des Fachschaftsrats} | ||
Der FSR ist nach §~39 der Satzung der Studierendenschaft das Exekutivgremium der Fachschaft. | ||
\begin{enumerate} | ||
\item Der FSR ist nach §~38 der Satzung der Studierendenschaft das Exekutivgremium der Fachschaft. | ||
\item Der FSR gliedert sich in verschiedene Geschäftschäftsbereiche. | ||
Jeder Geschäftsbereich ist mit mindestens zwei Personen zu besetzen. | ||
Der FSR muss mindestens folgende Geschäftsbereiche aufweisen: | ||
\item Der FSR muss mindestens folgende Geschäftsbereiche aufweisen: | ||
\begin{enumerate} | ||
\item Vorsitz | ||
\item Finanzen | ||
\item Finanzen (gemäß §~39 Abs.~2 der Satzung der Studierendenschaft) | ||
\item Vorlesungsevaluation | ||
\item Erstsemesterarbeit | ||
\end{enumerate} | ||
\item Die FSV kann bei der Wahl des FSR weitere Geschäftsbereiche einrichten. | ||
\item Entsprechend §~38 der Satzung der Studierendenschaft dürfen die Geschäftsbereiche "Vorsitz" und "Finanzen" nicht mit der gleichen Person besetzt werden. | ||
Jeder Geschäftsbereich sollte mit mindestens zwei Personen besetzt werden. | ||
\item Der Geschäftsbereich "Vorsitz" besteht aus genau zwei Personen, der/dem Vorsitzenden des FSR und seinem/ihrem Stellvertretenden. | ||
\item Ein FSR-Mitglied ist für die Verwaltung der Schlüssel zum Fachschaftsraum zuständig (Schlüsselwart). | ||
\end{enumerate} | ||
|
||
\section{Arbeit des Fachschaftsrats} | ||
Der FSR nimmt die Aufgaben der Fachschaft entsprechend der Satzung der Studierendenschaft wahr. | ||
Ergänzend: | ||
\begin{enumerate} | ||
\item Dem FSR aufgetragen, der FSV zu ihrer konstituierenden Sitzung einen Finanzbericht vorzulegen. | ||
\item Dem FSR wird aufgetragen, der FSV zu ihrer konstituierenden Sitzung einen Finanzbericht vorzulegen. | ||
Dieser Finanzbericht soll Auskunft über alle Einnahmen und Ausgaben des FSR während seiner Amtszeit geben. | ||
\item Der FSR gewährleistet eine angemessene Beratung der Studierenden und sorgt für Präsenzzeiten. | ||
Die Präsenzzeiten werden in einem Plan festgehalten, der am Anfang eines jeden Semesters aufzustellen ist. | ||
|
@@ -89,16 +72,17 @@ \section{Arbeit des Fachschaftsrats} | |
Dies wird unter anderem durch regelmäßige Information auf der Internetseite sowie durch Aushänge und Informationsveranstaltungen gewährleistet. | ||
\item Der FSR sorgt für eine umfassende Bereitstellung von studien- und prüfungsrelevantem Informationsmaterial, darunter die Ausleihe von Altklausuren und Prüfungsprotokollen. | ||
Die Ausleihe ist in einer separaten Anleitung geregelt; sie bildet keinen Teil der Fachschaftsordnung. | ||
\item Liegt kein anderslautender Beschluss des FSR vor, so finden Sitzungen des FSR während der Vorlesungszeit jeden Mittwoch um 18:00~Uhr im Fachschaftsraum statt. | ||
Eine Einladung zu diesen Sitzungen ist nicht erforderlich. | ||
\end{enumerate} | ||
|
||
\section{Fachschaftsfinanzen} | ||
\label{sec:finanzen} | ||
\begin{enumerate} | ||
\item Die Finanzmittel der Fachschaft Physik werden durch den Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) bewirtschaftet. | ||
Ausgaben werden durch die Finanzräte (Mitglieder des Geschäftsbereich "Finanzen") beantragt. | ||
(§~40 Abs.~2 Satzung der Studierendenschaft) | ||
\item Die Finanzräte dürfen nur nach vorherigem Beschluss eines Gremiums der Fachschaft Physik die Auszahlung der Finanzmittel beim AStA beantragen. | ||
\item \label{item:finanzen_beschluss} | ||
Die Finanzräte dürfen nur nach vorherigem Beschluss eines Gremiums der Fachschaft Physik die Auszahlung der Finanzmittel beim AStA beantragen. | ||
Von dieser Regel ausgenommen sind Ausgaben für die Organisation und Durchführung des Sommerfests, der Orientierungswoche und der Erstsemester-Fahrt. | ||
\item Bei Anträgen auf Auszahlung von Beträgen unter 20\,€ kann abweichend von §~6 Abs.~2 auf einen Beschluss eines Gremiums der Fachschaft Physik verzichtet werden. | ||
\item Bei Anträgen auf Auszahlung von Beträgen unter 20\,€ kann abweichend von \ref{sec:finanzen} Abs.~\ref{item:finanzen_beschluss} auf einen Beschluss eines Gremiums der Fachschaft Physik verzichtet werden. | ||
\end{enumerate} | ||
|
||
\section{Fachschaftsraum} | ||
|
@@ -110,45 +94,38 @@ \section{Fachschaftsraum} | |
\item Ein Schlüssel wird nur an diejenigen Personen ausgegeben, die diesen nachvollziehbar benötigen. | ||
Gleichzeitig wird erwartet, dass alle Mitglieder einen Präsenzdienst übernehmen, wenn ein Schlüssel ausgegeben wurde. | ||
\item Der Schlüssel muss spätestens mit Austritt aus dem FSR zurückgegeben werden. | ||
Auf Antrag kann dieser in Ausnahmefällen auch an ehemalige Mitglieder des FSR ausgegeben werden. | ||
\item Auf Antrag kann der Schlüssel in Ausnahmefällen auch an ehemalige Mitglieder des FSR ausgegeben werden. | ||
Es ist zu begründen, wofür dieser benötigt wird. | ||
Eine Abstimmung auf einer FSR-Sitzung ist dazu erforderlich. | ||
\end{enumerate} | ||
|
||
\section{E-Mail-Verteiler und Nutzergruppe} | ||
\begin{enumerate} | ||
\item Der FSR unterhält einen E-Mail-Verteiler: \strong{\email{[email protected]}}. | ||
\item Der FSR unterhält einen E-Mail-Verteiler: \email{[email protected]}. | ||
Die interne Kommunikation des FSR erfolgt über den Verteiler. | ||
\item Mitglied in dem E-Mail-Verteiler wird jedes Mitglied des FSR. | ||
Die Aufnahme weiterer Personen ist möglich. | ||
\item Mit Austritt aus dem FSR endet die Mitgliedschaft im E-Mail-Verteiler. | ||
Ehemalige Mitglieder des E-Mail-Verteilers können (auch mündlich) beantragen, für ein weiteres Jahr Mitglied im E-Mail-Verteiler zu sein. | ||
Mehrfachantrag ist möglich. | ||
Der FSR entscheidet über den Antrag. | ||
\item Der FSR unterhält eine Nutzergruppe: \strong{\texttt{p0fsphys}}. | ||
Diese wird von Herrn Dr.\ Berkemeier (\email{[email protected]}) verwaltet. | ||
Die Mitgliedschaft ermöglicht den Zugang zum Gruppenlaufwerk und das Drucken auf dem Drucker im Fachschaftsraum. | ||
\item Der FSR unterhält eine Nutzergruppe: \texttt{p0fsphys}. | ||
Diese wird von Herrn Dr.~Berkemeier (\email{[email protected]}) verwaltet. | ||
Die Mitgliedschaft ermöglicht u.\,a.\ den Zugang zum Gruppenlaufwerk und das Drucken auf dem Drucker im Fachschaftsraum. | ||
\item Mitglied in der Nutzergruppe wird jedes Mitglied des FSR. | ||
Anträge auf Aufnahme und Verlängerung der Mitgliedschaft in der Nutzergruppe erfolgen über das Zentrum für Informationsverarbeitung (ZIV) und werden an den Verwalter der Nutzergruppe weitergeleitet. | ||
\item Mit Austritt aus dem FSR erlischt die Mitgliedschaft in der Nutzergruppe. | ||
Nur aus triftigem Grund ist eine weitere Mitgliedschaft möglich. | ||
Dies muss in jedem Einzelfall vom FSR beschlossen werden. | ||
\item Der FSR beauftragt eine oder mehrere Personen mit der Betreuung und Dokumentation des E-Mail-Verteilers und der Nutzergruppe. | ||
Diese Personen sollen in regelmäßigen Abständen, z.\,B.\ einmal im Jahr, die aktuellen Mitglieder ermitteln und sind Ansprechpartner für die Verwalter. | ||
Diese Personen sollen in regelmäßigen Abständen, z.\,B.\ einmal im Jahr, die aktuellen Mitglieder ermitteln. | ||
Die Beauftragten für die Nutzergruppe sind Ansprechpartner für deren Verwalter. | ||
\end{enumerate} | ||
|
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\section{Fachschaftsvollversammlung} | ||
§~39 der Satzung der Studierendenschaft regelt die Einberufung und Beschlussfähigkeit der FVV. | ||
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||
Für die FVV ist die Geschäftsordnung des Fachschaftrats Physik anzuwenden, insbesondere in Hinblick auf Redeleitung und Protokollführung. | ||
Für die Fachschaftsvollversammlung~(FVV) ist die Geschäftsordnung des Fachschaftsrats Physik anzuwenden, insbesondere im Hinblick auf Redeleitung und Protokollführung. | ||
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\section{Inkrafttreten} | ||
Die Fachschaftsordnung der Fachschaft Physik der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster tritt durch Votum mit Zweidrittelmehrheit der Mitglieder der Fachschaftsvertretung und durch öffentlichen Aushang am \DTMdate{2016-01-07} in Kraft. | ||
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Die erste Änderung der Fachschaftsordnung der Fachschaft Physik der WWU tritt durch Votum mit Zweidrittelmehrheit der Mitglieder der Fachschaftsvertretung am \DTMdate{2017-01-11} und öffentlichen Aushang am \DTMdate{2017-01-12} in Kraft. | ||
Gleichzeitig tritt die Fachschaftsordnung vom \DTMdate{2016-01-06} außer Kraft. | ||
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Die zweite Änderung der Fachschaftsordnung der Fachschaft Physik der WWU tritt durch Votum mit Zweidrittelmehrheit der Mitglieder der Fachschaftsvertretung am \DTMdate{2017-07-12} und öffentlichen Aushang am \DTMdate{2017-07-12} in Kraft. | ||
Gleichzeitig tritt die Fachschaftsordnung vom \DTMdate{2017-01-11} außer Kraft. | ||
Die Fachschaftsordnung der Fachschaft Physik der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster wird durch Votum mit Zweidrittelmehrheit der Mitglieder der Fachschaftsvertretung beschlossen und tritt durch öffentlichen Aushang am \DTMdate{2016-07-26} am Folgetag in Kraft. | ||
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\end{document} |
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