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Büro der Landrätin
Corona – aktuelle Informationen, 21.04.2020, 13:00 Uhr
Gesamtzahl der bisher Infizierten: 36
Patienten in stationärer Behandlung
bzw. schwere Krankheitsverläufe: 3
in Quarantäne befindliche Personen: 18
Verstorbene: 0
Genesene: 26
Notbetreuung an Schulen: 62
Terminvergabe für Testabstriche und die Infektionspraxis erfolgt über die Hausärzte/-
ärztinnen
Die Schulen sowie die Kindertagesstätten bieten weiterhin eine Notbetreuung für Kinder (ma-
ximal bis zur Jahrgangsstufe 6) an.
Im Zeitraum vom 10.04.-16.04.2020 wurden 145 Kinder in den Kindertagesstätten betreut
(286 Plätze werden vorgehalten) und mit heutigem Stand befinden sich 62 Schüler*innen in
Betreuung in den Schulen.
Das Thüringer Bildungsministerium hat Vorgaben zur Notbetreuung von Kindern in Schulen,
Kindertageseinrichtungen und bei Kinderpflegepersonen nach § 43 SGB VIII erlassen.
Folgende Kinder dürfen an der Notbetreuung in Schulen, Kindertageseinrichtungen
und bei Kindertagespersonen teilnehmen:
- Kinder, bei denen ein Elternteil unmittelbar mit der Versorgung von kranken
oder pflegebedürftigen Personen betraut ist (Gruppe A+);
- Kinder von Eltern, die beide im medizinischen, pflegerischen Bereich oder
in Bereichen mit Verantwortung für die öffentliche Sicherheit arbeiten
(Gruppe A);
- Kinder von Eltern, die beide in der sog. kritischen Infrastruktur arbeiten
und dort unabkömmlich sind (Gruppe B);
- Kinder, deren Betreuung aus Gründen des Kinderschutzes angezeigt
ist (Gruppe C).
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Kinder werden nur betreut, wenn die Eltern glaubhaft erklären, dass eine
anderweitige Betreuung nicht möglich ist (entfällt bei Gruppe C).
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Es werden nur Krippen-, Kindergarten und Schulkinder bis zur Jahrgangsstufe
6 betreut. Ältere Kinder können an der Notbetreuung nicht teilnehmen.
Ausnahmen von der Altersgrenze sind im Einzelfall möglich, wenn ältere Kinder
wegen einer Behinderung der Betreuung bedürfen.
Die Kostenerstattung der Elternbeiträge durch das Land greift nicht für Eltern,
die die Notbetreuung in Anspruch nehmen.
Sollten Sie Fragen haben, ob Sie der berechtigten Berufsgruppe angehören, können Sie sich
gern an die Hotline des Landratsamtes wenden.
Dienstag, 21. April 2020
Antje Hochwind-Schneider
Landrätin
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