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Vertrag über die Auftragsverarbeitung personenbezogener Daten

zuletzt geändert: 11. August 2021

Datenverarbeitung, die möglicherweise auch personenbezogene Daten umfasst, findet beim Webhosting auf mehreren Ebenen statt. Diese Vereinbarung gilt für Fälle, in denen Sie - der Kunde - personenbezogene Daten auf unserer Plattform erheben und verarbeiten. Es bietet Vertragsbedingungen, die den Anforderungen der DSGVO entsprechen.

1. Einleitung, Geltungsbereich, Definitionen

  1. Dieser Vertrag kommt zwischen dem Kunden der fortrabbit GmbH, im Folgenden Auftraggeber, und der fortrabbit GmbH, im Folgenden Auftragnehmer zustande. Er ergänzt jeden bestehenden Hostingvertrag zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber, im Folgenden auch Hauptvertrag, wenn der Auftraggeber Verarbeitung von personenbezogenen Daten auf der Hosting Plattform des Auftraggebers vornimmt. In seinem Anwendungsbereich geht er dem Hauptvertrag des Auftragnehmers vor.
  2. Dieser Vertrag regelt die Rechte und Pflichten von Auftraggeber und -nehmer, im Folgenden auch Parteien genannt.
  3. Dieser Vertrag findet auf alle Tätigkeiten Anwendung, bei denen Mitarbeiter des Auftragnehmers oder durch ihn beauftragte Unterauftragnehmer (Subunternehmer) personenbezogene Daten des Auftraggebers verarbeiten.
  4. In diesem Vertrag verwendete Begriffe sind entsprechend ihrer Definition in der EU Datenschutz-Grundverordnung zu verstehen. Soweit Erklärungen im Folgenden "schriftlich" zu erfolgen haben, ist die Schriftform nach § 126 BGB gemeint. Im Übrigen können Erklärungen auch in anderer Form erfolgen, soweit eine angemessene Nachweisbarkeit gewährleistet ist.

2. Gegenstand und Dauer der Verarbeitung

  1. Der Auftragnehmer stellt Web-Hosting-Dienstleistungen bereit. Der Auftraggeber erhält die Möglichkeit Daten zu verarbeiten: speichern, verändern, übermitteln, löschen. Dafür erhält der Auftraggeber Zugang zu Webspace und Datenbanken. Die Tätigkeit des Auftragnehmers beschränkt sich dabei auf die Bereitstellung dieser IT-Infrastruktur.
  2. Die Verarbeitung beginnt ab dem Zeitpunkt, an dem der Auftragnehmer von den Leistungen Gebrauch macht und erfolgt auf unbestimmte Zeit bis zur Kündigung dieses Vertrags oder des Hauptvertrags durch eine Partei und die anschließende endgültige Löschung jeglicher personenbezogener Daten.

3. Art und Zweck der Datenverarbeitung

  1. Der Auftraggeber verarbeitet Daten zu eigenen Zwecken. Er ist dem Auftragnehmer gegenüber nicht verpflichtet den Zweck der Verarbeitung offenzulegen.
  2. Für die Art und Struktur der Daten ist der Auftraggeber allein verantwortlich. Der Auftragnehmer hat keinen Einfluss auf die Art der Daten und den Kreis der Betroffenen.

4. Pflichten des Auftragnehmers

  1. Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich wie vertraglich vereinbart oder wie vom Auftraggeber angewiesen, es sei denn, der Auftragnehmer ist gesetzlich zu einer bestimmten Verarbeitung verpflichtet. Sofern solche Verpflichtungen für ihn bestehen, teilt der Auftragnehmer diese dem Auftraggeber vor der Verarbeitung mit, es sei denn, die Mitteilung ist ihm gesetzlich verboten. Der Auftragnehmer verwendet darüber hinaus die zur Verarbeitung überlassenen Daten für keine anderen, insbesondere nicht für eigene Zwecke.
  2. Der Auftragnehmer bestätigt, dass ihm die einschlägigen, allgemeinen datenschutzrechtlichen Vorschriften bekannt sind. Er beachtet die Grundsätze ordnungsgemäßer Datenverarbeitung.
  3. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Verarbeitung die Vertraulichkeit streng zu wahren.
  4. Personen, die Kenntnis von den im Auftrag verarbeiteten Daten erhalten können, haben sich schriftlich zur Vertraulichkeit zu verpflichten, soweit sie nicht bereits gesetzlich einer einschlägigen Geheimhaltungspflicht unterliegen.
  5. Der Auftragnehmer sichert zu, dass die bei ihm zur Verarbeitung eingesetzten Personen vor Beginn der Verarbeitung mit den relevanten Bestimmungen des Datenschutzes und dieses Vertrags vertraut gemacht wurden. Entsprechende Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen sind angemessen regelmäßig zu wiederholen. Der Auftragnehmer trägt dafür Sorge, dass zur Auftragsverarbeitung eingesetzte Personen hinsichtlich der Erfüllung der Datenschutzanforderungen laufend angemessen angeleitet und überwacht werden.
  6. Wird der Auftraggeber durch Aufsichtsbehörden oder andere Stellen einer Kontrolle unterzogen oder machen betroffene Personen ihm gegenüber Rechte geltend, verpflichtet sich der Auftragnehmer den Auftraggeber im erforderlichen Umfang zu unterstützen, soweit die Verarbeitung im Auftrag betroffen ist.
  7. Auskünfte an Dritte oder den Betroffenen darf der Auftragnehmer nur nach vorheriger Zustimmung durch den Auftraggeber erteilen. Direkt an ihn gerichtete Anfragen wird er unverzüglich an den Auftraggeber weiterleiten.
  8. Soweit gesetzlich verpflichtet, bestellt der Auftragnehmer eine fachkundige und zuverlässige Person als Beauftragten für den Datenschutz. Es ist sicherzustellen, dass für den Beauftragten keine Interessenskonflikte bestehen. In Zweifelsfällen kann sich der Auftraggeber direkt an den Datenschutzbeauftragten wenden. Änderungen in der Person oder den innerbetrieblichen Aufgaben des Beauftragten teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich mit.
  9. Die Auftragsverarbeitung erfolgt innerhalb der EU oder des EWR sowie auf Datenverarbeitungsanlagen des Unternehmens Amazon Web Services, teilweise in den USA. Jegliche Verlagerung in ein Drittland darf nur mit Zustimmung des Auftraggebers und unter den in Kapitel V der Datenschutz-Grundverordnung enthaltenen Bedingungen sowie bei Einhaltung der Bestimmungen dieses Vertrags erfolgen. In Bezug auf die vorbeschriebene Verwendung von Amazon Cloud ist die Zustimmung mit Abschluss des Vertrages erteilt.

5. Technische und organisatorische Maßnahmen

  1. Die auf www.fortrabbit.com/security beschriebenen Datensicherheitsmaßnahmen werden als verbindlich festgelegt. Sie definieren das vom Auftragnehmer geschuldete Minimum.
  2. Die Beschreibung der Maßnahmen muss so detailliert erfolgen, dass für einen sachkundigen Dritten allein aufgrund der Beschreibung jederzeit zweifelsfrei erkennbar ist, was das geschuldete Minimum sein soll.
  3. Ein Verweis auf Informationen, die dieser Vereinbarung oder ihren Anlagen nicht unmittelbar entnommen werden können, ist nicht zulässig.
  4. Die Datensicherheitsmaßnahmen können der technischen und organisatorischen Weiterentwicklung entsprechend angepasst werden, solange das hier vereinbarte Niveau nicht unterschritten wird.
  5. Zur Aufrechterhaltung der Informationssicherheit erforderliche Änderungen hat der Auftragnehmer unverzüglich umzusetzen.
  6. Änderungen sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
  7. Wesentliche Änderungen sind zwischen den Parteien zu vereinbaren.
  8. Soweit die getroffenen Sicherheitsmaßnahmen den Anforderungen des Auftraggebers nicht oder nicht mehr genügen, benachrichtigt der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich.
  9. Der Auftragnehmer sichert zu, dass die im Auftrag verarbeiteten Daten von sonstigen Datenbeständen strikt getrennt werden.
  10. Kopien oder Duplikate werden ohne Wissen des Auftraggebers nicht erstellt. Ausgenommen sind technisch notwendige, temporäre Vervielfältigungen, soweit eine Beeinträchtigung des hier vereinbarten Datenschutzniveaus ausgeschlossen ist.
  11. Der Auftragnehmer führt unter der Website www.fortrabbit.com/security den regelmäßigen Nachweis der Erfüllung seiner Pflichten, insbesondere der vollständigen Umsetzung der vereinbarten technischen und organisatorischen Maßnahmen.

6. Regelungen zur Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten

  1. Im Rahmen des Auftrags verarbeitete Daten wird der Auftragnehmer nur entsprechend der getroffenen vertraglichen Vereinbarung oder nach Weisung des Auftraggebers berichtigen, löschen oder sperren.
  2. Verletzt der Kunde seine vertraglichen Pflichten nachhaltig, ist der Auftragnehmer berechtigt, das Kundenkonto des Auftraggebers zu löschen. In diesem Fall werden alle Daten gelöscht. Der Auftraggeber wird auf diese Maßnahme rechtzeitig vorher hingewiesen.
  3. Den entsprechenden Weisungen des Auftraggebers wird der Auftragnehmer jederzeit und auch über die Beendigung dieses Vertrages hinaus Folge leisten.

7. Unterauftragsverhältnisse

  1. Der Auftragnehmer beschäftigt folgenden Subunternehmer: Amazon Web Services.
  2. Die Beauftragung von weiteren Subunternehmern ist zulässig, die Subunternehmer sind dem Auftraggeber vor Beginn der Datenverarbeitung schriftlich anzuzeigen. Der Auftraggeber kann Subunternehmer ablehnen.
  3. Allen Subunternehmern werden vertraglich mindestens Datenschutzpflichten auferlegt, die den in diesem Vertrag vereinbarten vergleichbar sind. Der Auftraggeber erhält auf Verlangen Einsicht in die relevanten Verträge zwischen Auftragnehmer und Subunternehmer.
  4. Die Rechte des Auftraggebers müssen auch gegenüber dem Subunternehmer wirksam ausgeübt werden können. Insbesondere muss der Auftraggeber berechtigt sein, jederzeit in dem hier festgelegten Umfang Kontrollen auch bei Subunternehmern durchzuführen oder durch Dritte durchführen zu lassen.
  5. Die Verantwortlichkeiten des Auftragnehmers und des Subunternehmers sind eindeutig voneinander abzugrenzen.
  6. Eine weitere Subbeauftragung durch den Subunternehmer ist zulässig. Es gelten die Abs. 2 bis 5 sinngemäß.
  7. Der Auftragnehmer wählt den Subunternehmer unter besonderer Berücksichtigung der Eignung der vom Subunternehmer getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen sorgfältig aus.
  8. Die Weiterleitung von im Auftrag verarbeiteten Daten an den Subunternehmer ist erst zulässig, wenn sich der Auftragnehmer dokumentiert davon überzeugt hat, dass der Subunternehmer seine Verpflichtungen vollständig erfüllt hat. Der Auftraggeber kann in die Dokumentation Einsicht nehmen.
  9. Die Beauftragung von Subunternehmern, die Verarbeitungen im Auftrag nicht ausschließlich aus dem Gebiet der EU oder des EWR erbringen, ist nur bei Beachtung der in Kapitel 4 dieses Vertrages genannten Bedingungen möglich. Sie ist insbesondere nur zulässig, soweit und solange der Subunternehmer angemessene Datenschutzgarantien bietet.
  10. Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber auf Anfrage mit, welche konkreten Datenschutzgarantien der Subunternehmer bietet und wie ein Nachweis hierüber zu erlangen ist.
  11. Die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses auf der Website fortrabbit.com/sub-processors, im Folgenden Transparenz-Seite, genannten Subunternehmen erfüllen die Bedingungen und werden vom Auftragnehmer akzeptiert.
  12. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor neue Subunternehmer zu beschäftigen oder Subunternehmer zu ersetzen.
  13. Der Auftraggeber veröffentlicht Änderungen in Subunternehmerverhältnissen auf der Transparenz-Seite.
  14. Der Auftragnehmer hat die Möglichkeit die Änderungen auf GitHub zu verfolgen. Die Adresse lautet: github.com/fortrabbit/legal/blob/master/sub-processors.md.
  15. Sofern der Auftraggeber mit einem neuen Subunternehmen nicht einverstanden ist, besteht das Recht zur sofortigen Kündigung.
  16. Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieses Vertrags sind nur solche Leistungen, die einen direkten Zusammenhang mit der Erbringung der Hauptleistung aufweisen.
  17. Nebenleistungen, wie beispielsweise Transport, Wartung und Reinigung sowie die Inanspruchnahme von Telekommunikationsdienstleistungen oder Benutzerservice sind nicht erfasst.
  18. Die Pflicht des Auftragnehmers, auch in diesen Fällen die Beachtung von Datenschutz und Datensicherheit sicherzustellen, bleibt unberührt.

8. Rechte und Pflichten des Auftraggebers

  1. Für die Beurteilung der Zulässigkeit der beauftragten Verarbeitung sowie für die Wahrung der Rechte von Betroffenen ist allein der Auftraggeber verantwortlich.
  2. Der Auftraggeber erteilt alle Aufträge, Teilaufträge oder Weisungen dokumentiert. In Eilfällen können Weisungen mündlich erteilt werden. Solche Weisungen wird der Auftraggeber unverzüglich dokumentiert bestätigen.
  3. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz und der vertraglichen Vereinbarungen beim Auftragnehmer in angemessenem Umfang selbst oder durch Dritte, insbesondere durch die Einholung von Auskünften und die Einsichtnahme in die gespeicherten Daten und die Datenverarbeitungsprogramme sowie sonstige Kontrollen vor Ort zu kontrollieren.
  4. Den mit der Kontrolle betrauten Personen ist vom Auftragnehmer soweit erforderlich Zutritt und Einblick zu ermöglichen.
  5. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, erforderliche Auskünfte zu erteilen, Abläufe zu demonstrieren und Nachweise zu führen, die zur Durchführung einer Kontrolle erforderlich sind.
  6. Kontrollen beim Auftragnehmer haben ohne vermeidbare Störungen seines Geschäftsbetriebs zu erfolgen.
  7. Soweit nicht aus vom Auftraggeber zu dokumentierenden, dringlichen Gründen anders angezeigt, finden Kontrollen nach angemessener Vorankündigung und zu Geschäftszeiten des Auftragnehmers, sowie nicht häufiger als alle 12 Monate statt.
  8. Soweit der Auftragnehmer den Nachweis der korrekten Umsetzung der vereinbarten Datenschutzpflichten wie unter Kapitel 5.6 dieses Vertrages vorgesehen erbringt, soll sich eine Kontrolle auf Stichproben beschränken.

9. Mitteilungspflichten

  1. Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich mit. Auch begründete Verdachtsfälle hierauf sind mitzuteilen. Die Mitteilung hat spätestens innerhalb von 24 Stunden ab Kenntnis des Auftragnehmers vom relevanten Ereignis an eine vom Auftraggeber benannte Adresse zu erfolgen. Sie muss mindestens folgende Angaben enthalten:
    1. den Namen und die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten oder einer sonstigen Anlaufstelle für weitere Informationen;
    2. eine Beschreibung der wahrscheinlichen Folgen der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten;
    3. eine Beschreibung der vom Auftragnehmer ergriffenen oder vorgeschlagenen Maßnahmen zur Behebung der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten und gegebenenfalls Maßnahmen zur Abmilderung ihrer möglichen nachteiligen Auswirkungen.
  2. Ebenfalls unverzüglich mitzuteilen sind erhebliche Störungen bei der Auftragserledigung sowie Verstöße des Auftragnehmers oder der bei ihm beschäftigten Personen gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen oder die in diesem Vertrag getroffenen Festlegungen.
  3. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich von Kontrollen oder Maßnahmen von Aufsichtsbehörden oder anderen Dritten, soweit diese Bezüge zur Auftragsverarbeitung aufweisen.
  4. Der Auftragnehmer sichert zu, den Auftraggeber bei dessen Pflichten nach Art. 33 und 34 Datenschutz-Grundverordnung im erforderlichen Umfang zu unterstützen.

10. Weisungen

  1. Der Auftraggeber hat selbst jederzeit umfassenden Zugriff auf die Daten, sodass es einer Mitwirkung des Auftragnehmers insbesondere auch zu Berichtigung, Sperrung, Löschung nicht bedarf.
  2. Soweit eine Mitwirkung des Auftragsverarbeiter erforderlich ist, ist der Auftragsverarbeiter hierzu gegen Erstattung der anfallenden angemessenen Kosten verpflichtet. Dem Verantwortlichen steht in diesem Fall ein umfassendes Weisungsrecht über Art, Umfang und Verfahren der Datenverarbeitung gemäß Art. 29 i.V.m. 28 DSGVO zu.
  3. Der Auftragsverarbeiter hat den Verantwortlichen unverzüglich zu informieren, wenn er der Meinung ist, eine Weisung verstoße gegen datenschutzrechtliche Vorschriften. Der Auftragsverarbeiter ist berechtigt, die Durchführung der entsprechenden Weisung solange auszusetzen, bis sie durch eine hierzu befugte Person beim Verantwortlichen bestätigt oder geändert wird.
  4. Vom Auftraggeber zur Erteilung von Weisungen befugt, sind alle Personen mit einem fortrabbit Account, der bei der Company des Auftraggebers als Mitarbeiter registriert sind. Bei jeder Weisung wird sich der Mitarbeiter legitimieren müssen.
  5. Alle Angestellten des Auftragnehmers sind in der Entgegennahme von Weisungen geschult und befugt.

11. Beendigung des Auftrags

  1. Bei Beendigung des Auftragsverhältnisses werden die Daten vernichtet.
  2. Ebenfalls vernichtet werden sämtliche vorhandene Kopien der Daten, nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist, sofern eine solche besteht. Die Vernichtung hat so zu erfolgen, dass eine Wiederherstellung auch von Restinformationen mit vertretbarem Aufwand nicht mehr möglich ist.
  3. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die unverzügliche Rückgabe bzw. Löschung auch bei Subunternehmern herbeizuführen.

12. Haftung

  1. Der Auftragnehmer haftet grundsätzlich nur für eigenes Verschulden.
  2. Eine Haftung des Auftragnehmers für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen, sofern nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betroffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind.
  3. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalspflichten).
  4. Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt unabhängig vom Rechtsgrund der Haftung und auch zugunsten von Angestellten und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
  5. Eine Schadenersatzpflicht des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber ist ausgeschlossen, soweit der Schaden durch die korrekte Umsetzung der beauftragten Dienstleistung oder einer vom Auftraggeber erteilten Weisung entstanden ist.

13. Sonderkündigungsrecht

  1. Der Auftraggeber kann den Hauptvertrag und diese Vereinbarung jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen ("außerordentliche Kündigung"), wenn ein schwerwiegender Verstoß des Auftragnehmers gegen Datenschutzvorschriften oder die Bestimmungen dieser Vereinbarung vorliegt, der Auftragnehmer eine rechtmäßige Weisung des Auftraggebers nicht ausführen kann oder will oder der Auftragnehmer Kontrollrechte des Auftraggebers vertragswidrig verweigert.
  2. Ein schwerwiegender Verstoß liegt insbesondere vor, wenn der Auftragnehmer die in dieser Vereinbarung bestimmten Pflichten, insbesondere die vereinbarten technischen und organisatorischen Maßnahmen in erheblichem Maße nicht erfüllt oder nicht erfüllt hat.
  3. Bei unerheblichen Verstößen setzt der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Abhilfe. Erfolgt die Abhilfe nicht rechtzeitig, so ist der Auftraggeber zur außerordentlichen Kündigung wie in diesem Abschnitt beschrieben berechtigt.

14. Sonstiges

  1. Beide Parteien sind verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen und Datensicherheitsmaßnahmen der jeweils anderen Partei auch über die Beendigung des Vertrages vertraulich zu behandeln.
  2. Bestehen Zweifel, ob eine Information der Geheimhaltungspflicht unterliegt, ist sie bis zur schriftlichen Freigabe durch die andere Partei als vertraulich zu behandeln.
  3. Sollte Eigentum des Auftraggebers beim Auftragnehmer durch Maßnahmen Dritter (etwa durch Pfändung oder Beschlagnahme), durch ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren oder durch sonstige Ereignisse gefährdet werden, so hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich zu verständigen.
  4. Für Nebenabreden ist die Schriftform erforderlich.
  5. Die Einrede des Zurückbehaltungsrechts i. S. v. § 273 BGB wird hinsichtlich der im Auftrag verarbeiteten Daten und der zugehörigen Datenträger ausgeschlossen.
  6. Sollten einzelne Teile dieser Vereinbarung unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen nicht.